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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: Februar 2025

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen Xellux (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Webentwicklung, Design und digitaler Lösungen geschlossen werden.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung von digitalen Produkten, insbesondere Websites, Web-Anwendungen, Mobile Apps, Designs und damit verbundenen Dienstleistungen.

(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.

(3) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform. Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach Aufwand abgerechnet.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Tagen, sofern nicht anders angegeben.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro und zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(2) Bei Projektaufträgen ist eine Anzahlung von 50% des Gesamtauftragswertes bei Auftragserteilung fällig. Die Restzahlung erfolgt nach Fertigstellung und Abnahme.

(3) Bei laufenden Dienstleistungen erfolgt die Abrechnung monatlich. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der zur Entscheidung über alle Fragen im Zusammenhang mit dem Projekt befugt ist.

(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.

§ 6 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung wird der Auftraggeber zur Abnahme aufgefordert.

(2) Die Abnahme erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung. Etwaige Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

(3) Reagiert der Auftraggeber nicht innerhalb der Frist, gilt die Leistung als abgenommen.

§ 7 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

(3) Bei Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber die ausschließlichen Nutzungsrechte an den erstellten Werken für den vertraglich vereinbarten Zweck.

(2) Nicht übertragen werden Nutzungsrechte an Vorlagen, Frameworks und Bibliotheken, die unter Open-Source-Lizenzen stehen.

(3) Der Auftragnehmer behält das Recht, die erstellten Arbeiten für Referenzzwecke zu verwenden, sofern nicht anders vereinbart.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des vereinbarten Auftragswerts begrenzt.

§ 10 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Durchführung des Projekts zu verwenden.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist [Ort], sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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